Warnstreikauf bei Volkswagen Group Services (AuVi) und Volkswagen

Arbeitsniederlegung am Donnerstag, den 01.02.20018 ab 10:00 Uhr


Jetzt gibt’s Gegenwind!

Die dritte Verhandlung zwischen der IG Metall und Volkswagen ist ergebnislos zu Ende gegangen. Das von VW vorgelegte neue Angebot war sowohl für die IG Metall-Verhandlungskommission als auch für die Tarifkommission inakzeptabel. »Es ist noch sehr weit von unseren Forderungen entfernt und damit keine Basis für eine Einigung«, bewertete Verhandlungsführer Thorsten Gröger die Situation. Das Angebot sei schlechter als das aktuelle Angebot in der Fläche, das die IG Metall in der vergangenen Woche zurückgewiesen hat.

 

Zum Verhandlungsbeginn letzten Dienstag haben mehr als 4000 Beschäftigte aus allen Standorten deutlich gemacht, dass sie bereit sind, für ihre Forderungen zu kämpfen. »Wir werden für eine gute Lohnerhöhung, eine anständige Werksrente und gesellschaftlich verantwortliche Ausbildung kämpfen. Angesichts von Milliardengewinnen und Millionen-Vorstandsboni sollte sich Volkswagen schämen, wie hier mit den Beschäftigten umgegangen wird«, so der VW-Gesamtbetriebsratsvorsitzende Bernd Osterloh. Ab dem 1. Februar, mit Ende der Friedenspflicht, wird es massive Proteste in den Werken gegen den Verhandlungsstil von VW geben. Die IG Metall ruft zu Warnstreiks auf.

 

Wir, als IG Metall im Betrieb, planen bei Volkswagen Braunschweig Warnstreiks für den 01. Februar. Hierzu benötigen wir deine Unterstützung. Achtet auf die IG Metall Warnstreikaufrufe und beteiligt euch an der Arbeitsniederlegung.


 

Warnstreikaufrufe / Arbeitsniederlegung Volkswagen Group Services und Volkswagen (Busfahrt bzw. Sternenmärsche zu den Kundgebungen)

  • 10:00 Uhr - Arbeitsniederlegung Volkswagen Group Services Isenbüttel 
  • 10:15 Uhr - Arbeitsniederlegung Volkswagen Group Services Harvesse 
  • 10:30 Uhr - Kundgebung Volkswagen Group Services und Volkswagen Werke 1-3
  • 12:15 Uhr - Kundgebung Ende
  • 13:00 Uhr - Arbeitsaufnahme

Redebeiträge: VKL / IG Metall / IG Metall Betriebsrat / AuVi / Jugend

Themen: Entgelt / BAV / VL-Wahlen / Bonus / Betriebsratswahlen / Volkswagen Group Services und Jugend


Gut zu wissen

Streik - Streikrecht

Streik ist die kollektive Arbeitsniederlegung, um tarifliche Forderungen unter Führung der zuständigen Gewerkschaft zu erreichen. Einem Streik geht in der Regel eine Urabstimmung voraus. Während des Streiks hat der Streikende keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Gewerkschaftsmitglieder erhalten Streikgeld von ihrer Gewerkschaft; im Schnitt zwei Drittel des Bruttoeinkommens. Das nach einem Arbeitskampf gefundene Ergebnis wird den Mitgliedern in einer zweiten Urabstimmung vorgelegt. Das Recht zu streiken ist durch Artikel 9, Abs. 3 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich geschützt. Nur mit dem Streikrecht kann die Tarifautonomie von den Gewerkschaften wirksam wahrgenommen werden.

 

Themenspezial:

» Fragen und Antworten zu Warnstreiks


 Volkswagen und Volkswagen Group Services GmbH Tarifrunde – Termine 

  • 11. Januar 2018: Zweite Tarifverhandlung ist ergebnislos zu Ende gegangen. Volkswagen hat beschämendes Angebot vorgelegt. Angebot ruft nach Protest.
  • 30. Januar 2018: Dritte Tarifverhandlung. Letzte Chance zur Einigung vor dem Auslaufen der Friedenspflicht – Verhandlungsbegleitende Aktionen.
  • 31. Januar 2018: Die Tarifverträge bei VW und den VW Töchtern laufen aus; die Friedenspflicht endet
  • 01. Februar 2018: Warnstreiks in Planung, falls es zu keiner Einigung kommt

 

Volkswagen Töchter (u.a. AutoVision GmbH heißt jetzt Volkswagen Group Services GmbH)

  • 15. Januar 2018: Erste Tarifverhandlungen bei den VW-Töchtern ist ergebnislos zu Ende gegangen. 
  • 31. Januar 2018: Die Tarifverträge bei VW und den VW Töchtern laufen aus; die Friedenspflicht endet
  • 08. Februar 2018: Zweite Tarifverhandlung.

Download
metallnachrichten vom 01.02.2018
Jetzt gibt’s Gegenwind!
VW_Tarif_2_18_fg.pdf
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