Der Gesamtbetriebsrat der Volkswagen Group Services GmbH hat nach intensiven Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite eine allgemeingültige Regelung für die Ausschüttung der Anerkennungsprämie durchgesetzt. In der dazu abgeschlossen Betriebsvereinbarung wird klar geregelt, dass Vollzeitbeschäftigte jedes Jahr 10 Prozent des Ergebnisses des vergangenen Geschäftsjahres, mindestens aber 500 Euro als Anerkennung für ihre geleistete Arbeit erhalten.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vollzeitbeschäftigte: Auszahlung von mindestens 10 Prozent des operativen Ergebnisses des abgeschlossenen Geschäftsjahr, mindestens aber 500 Euro
- Teilzeitbeschäftigte: Auszahlung eines anteiligen Betrags je nach ihrer einzelvertraglichen Arbeitszeit im Verhältnis zur regelmäßigen Arbeitszeit von 35 Stunden pro Woche.
- Auszubildende, Studierende im Praxisverbund und Abrufkräfte: Auszahlung von 10 Prozent des Betrages, der sich für Vollzeitbeschäftigte errechnet, mindestens aber 70 Euro
- Anteiligkeitsprinzip: Auszahlung auf Basis von Beschäftigungsstatus und individueller Arbeitszeit anteilig für Arbeitstage mit einem aktiven Arbeitsverhältnis im jeweiligen Geschäftsjahr: Hierbei werden die Tage mit einem aktiven Arbeitsverhältnis ins Verhältnis zu den möglichen Arbeitstagen des jeweiligen Kalenderjahres gesetzt.
- Auszahlungszeitpunkt: Auszahlung erfolgt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Abzüge mit der Entgeltabrechnung für den Monat April