Tarifoption: Auch Berechtigte in Teilzeit können künftig Geld in freie Tage wandeln


Mehr freie Tage statt mehr Geld: Zehntausende Kolleginnen und Kollegen bei Volkswagen haben sich in diesem Jahr bereits dafür entschieden, die neue Tarifliche Zusatzvergütung („T-ZUV“) in sechs zusätzliche freie Tage umzuwandeln. Machen dürfen das besonders belastete Gruppen: nämlich Eltern kleiner Kinder, Pflegende und Beschäftigte in Schichtarbeit. Bisher war dabei allerdings Arbeit in Teilzeit für viele ein Ausschlusskriterium. Ab kommendem Jahr ist das vorbei. Teilzeitler, die vor Januar 2019 in Teilzeit waren, blieben bisher ausgeschlossen. Wer erst ab 1.Januar 2019 in Teilzeit wechselte, wurde hingegen berücksichtigt.


Nun haben sich Betriebsrat und Unternehmen darauf geeinigt, dass ab 2020 alle Kolleginnen und Kollegen in Teilzeit die Wahloption für freie Tage ziehen können – und zwar egal, seit wann sie in Teilzeit arbeiten. Voraussetzung ist natürlich auch hier, dass die Beschäftigten zu den Gruppen der Berechtigten zählen – also kleine Kinder erziehen, Angehörige pflegen oder regelmäßig in Schicht arbeiten (→ Details siehe MITBESTIMMEN! - PDF).


Betriebsratskoordinator Guido Mehlhop // Foto: BR Volkswagen
Betriebsratskoordinator Guido Mehlhop // Foto: BR Volkswagen

 

Der für Tariffragen zuständige Betriebsratskoordinator Guido Mehlhop sagt: „Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen klar, dass die Wahloption enorm beliebt ist.

 

Deutlich über 30.000 besonders belastete Kolleginnen und Kollegen haben sich bereits im ersten Jahr dafür entschieden, die Tarifliche Zusatzvergütung in freie Tage umzuwandeln.

 

Ab nächstem Jahr gilt diese Möglichkeit dann endlich auch für Beschäftigte in Teilzeit, falls sie die Berechtigungskriterien erfüllen.“


Betriebsrat sieht in künftiger Regelung einen wichtigen Schritt zu mehr Gerechtigkeit

Mehlhop blickt auf schwierige Verhandlungen mit dem Management. „Es gab lange zähen Widerstand. Aber wir haben das Argument nicht gelten lassen, wonach Teilzeitbeschäftigte angeblich allein wegen ihrer geringeren Arbeitszeit schon genug entlastet sind. Die neue Regelung ist fairer.“ Rückblick: Anfang 2018 griff der neue Haustarifvertrag in der Volkswagen AG.

 

Er regelt, dass erstmals in diesem August die neue sogenannte Tarifliche Zusatzvergütung fließt, nämlich 27,5 Prozent eines durchschnittlichen Brutto-Monatsentgelts. Alternativ zu dem zusätzlichen Entgelt können die drei berechtigten Gruppen das Geld in sechs freie Tage wandeln. Besonders groß ist das Interesse daran innerhalb der Berechtigtengruppe, die Schicht arbeitet (→ Details siehe MITBESTIMMEN! - PDF).


Rund jeder Achtzehnte arbeitet Teilzeit

Laut Personalwesen arbeiten gut 6000 Kolleginnen und Kollegen innerhalb der  Volkswagen AG in Teilzeit. Das sind rund 6 Prozent der gesamten Belegschaft. Wie viele davon die Kriterien für die Wahloption erfüllen, lässt sich nicht sagen – unter anderem, weil dafür die Information über pflegebedürftige Angehörige fehlt. Die Experten berichten aber, dass gerade Erziehung und Pflege wichtige Gründe dafür sind, reduziert in Teilzeit zu arbeiten. Es darf also davon ausgegangen werden, dass Teilzeitbeschäftigte eine besonders relevante Gruppe für die Wahloption sind. Die vollen zusätzlichen sechs freien Tage stehen nur Berechtigten mit fünf Arbeitstagen pro Woche zu.

 

Für Teilzeitbeschäftigte gibt es eine faire Formel zur Umrechnung, mit der Bruchteile von Freistellungstagen entstehen können. Die werden nicht gerundet. So ergibt sich eine stundenweise Freistellung ("Abbummeln") oder der Dezimalwert wird zusammen mit anderen Arbeitszeitguthaben als ganze Tage entnommen. Sollte dabei zum Jahresende etwas übrig bleiben, wird es als Tarifliche Zusatzvergütung ausbezahlt. Über die Details zu den Anträgen auf Wahloption für 2020 informieren Betriebsrat und Unternehmen rechtzeitig.

 

Und noch eine wichtige Änderung hat der Betriebsrat durchgesetzt: Der Kreis der Personen, für deren Pflege die Wahloption auf zusätzliche  freie Tage greift, wird ab 2020 um die eigenen Geschwister und Großeltern erweitert. Wie sonst auch muss hier mindestens der sogenannte Pflegegrad 1 nachgewiesen werden.


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Mitbestimmen! Nr.39
Die Zeitung "MITBESTIMMEN!" des Volkswagen-Betriebsrates in Wolfsburg
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Quelle: MITBESTIMMEN! Zeitung des  Volkswagen Betriebsrats Wolfsburg