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Zum Wiederanlauf: Betriebsrat regelt Vorgaben für Gesundheitsschutz


Gesundheit vor Geschwindigkeit: Eine Betriebsvereinbarung legt klare Regeln und Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten fest. Darauf haben sich heute Gesamtbetriebsrat und Unternehmen geeinigt. Wie ist mit den Fahrweisen für den Wiederanlauf weitergeht, dürfte nach Ostern konkreter werden.


 

Der Gesamtbetriebsratsvorsitzende Bernd Osterloh sagt: "Wir haben damals vor Beginn der Kurzarbeit für einen verlässlichen Fahrplan und damit für Gewissheit gesorgt, wann und wie wir die Produktion herunterfahren. Für den Wiederanlauf gilt nun dieselbe Verlässlichkeit: Gesundheit, Planbarkeit und Kommunikation haben für die Beschäftigten jederzeit Vorrang. Im Zweifel produzieren wir lieber ein Fahrzeug weniger, als irgendwo ins Risiko zu gehen. Unsere Kolleginnen und Kollegen wollen wieder ihre Arbeit aufnehmen. Dafür haben wir nun mit den neuen Regeln den richtigen Rahmen gesetzt.“

 

Was den Wiederanlauf betrifft, steht bislang fest, dass wenige Teile der Komponentenfertigung ab Dienstag nach Ostern ihren ohnehin bereits laufenden Teilbetrieb erweitern, um die Versorgung der chinesischen Werke abzusichern. Dies betrifft insgesamt 1.700 Mitarbeiter an den Komponenten-Standorten Braunschweig, Kassel und Salzgitter sowie Chemnitz und Hannover Komponente. Sie werden von ihren Vorgesetzten informiert. Darüber hinaus ruht die Produktion sowohl in den übrigen Bereichen der Komponente als auch in den fahrzeugbauenden Werken. Weitere Konkretisierungen der Fahrweisen sind nach Ostern zu erwarten.


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