Der Betriebsrat (BR) bei Volkswagen in Braunschweig

die gewählte Interessenvertretung der mehr als 8.500 Beschäftigten


Im Mittelpunkt der Arbeit des Betriebsrates im Werk Braunschweig steht die Standort- und Beschäftigungssicherung.

 

Die von uns praktizierte Qualifizierte Mitbestimmung umfasst eine doppelte Aufgabe: Zum einen die sozialen Standards und die Arbeitsplätze des Werkes zu schützen, zum anderen die andauernden Veränderungsprozesse aktiv mit zu gestalten und so den Standort zu erhalten und neue Arbeit zu schaffen.

 

 

Im globalen Verdrängungswettbewerb der Automobilindustrie setzt sich der Betriebsrat für die strategische Weiterentwicklung und Absicherung des Volkswagen-Standortes Braunschweig ein.


Gesetzliche Grundlage der Mitbestimmung ist das Betriebsverfassungsgesetz sowie die Tarifverträge, die zwischen IG Metall und Volkswagen abgeschlossen werden. Zur Qualifizierten Mitbestimmung gehört eine starke gewerkschaftliche Organisation, eine professionelle Arbeitsweise des Betriebsrates und die kooperative Konfliktbewältigung zwischen Interessenvertretung und Management. Mit der Qualifizierten Mitbestimmung hat der Betriebsrat vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten zur Entwicklung des Werkes zur Verfügung, die über den Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes hinausreichen und so die Erfüllung der tariflichen Bestimmungen ermöglichen.

 

Die Betriebsräte arbeiten in den Kompetenzcentern, in Fachausschüssen und Projektarbeitskreisen. Mit dem Werkmanagement wird in vielen gemeinsamen Gremien beraten und verhandelt. Auf den jährlichen Standortsymposien diskutieren Betriebsrat, Werkmanagement und Konzern- und Markenvorstand die weitere Entwicklung des Braunschweiger Werkes.


Gut zu Wissen

Der Betriebsrat ist demokratisch gewählt und hat einklagbare Rechte. Ohne Betriebsrat sind die Arbeitsbedingungen schlechter und das Einkommen niedriger. Die IG Metall erklärt den Betriebsrat.

[Quelle: YouTube / IG Metall] - Die IG Metall erklärt : Was ist ein Betriebsrat?


Am 4. Februar 1920 trat das Betriebsrätegesetz der Weimarer Republik in Kraft, der Vorläufer des heutigen Betriebsverfassungsgesetzes. Dem waren teils heftige Auseinandersetzungen im Parlament und auf der Straße vorausgegangen. Kritik gab es von allen Seiten – doch aus unterschiedlichen Motiven. Und doch: Das Gesetz stellt einen Meilenstein in der Geschichte der Arbeitnehmer(innen) dar. Es ermöglichte erstmals gesetzliche Vertreter im Betrieb mit – wenn auch sehr eng gefassten – Mitbestimmungsrechten.

 

Neben den gewerkschaftlichen Vertrauensleuten gab es nun eine zweite Interessenvertretung. Anfängliche Forderungen nach einer von den Gewerkschaften unabhängigen und eigenständigen Betriebsräteorganisation konnten sich nicht durchsetzen. Bis heute sind über 80 Prozent der Betriebsräte in der IG Metall organisiert.